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Datenschutz

DSG-konform, ohne Kopfschmerzen.

Das revidierte Datenschutzgesetz ist seit dem 1. September 2023 in Kraft und betrifft praktisch jedes Unternehmen. Wir übersetzen die Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes in konkrete, technische Massnahmen, damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können.

Ausgangslage

Ein neues Gesetz, das alle betrifft

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, oft auch nDSG genannt) löst das Gesetz von 1992 ab und bringt den Datenschutz auf einen zeitgemässen Stand. Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen und stellt klare Anforderungen an alle, die Personendaten bearbeiten, unabhängig von der Unternehmensgrösse.

Die gute Nachricht: Vieles davon lässt sich mit den richtigen technischen und organisatorischen Massnahmen pragmatisch umsetzen. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Das Wichtigste in Kürze

Worauf es beim revDSG ankommt

01

Was als Personendaten gilt

Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht, von der E-Mail-Adresse bis zum Kundenprofil. Sobald Sie solche Daten bearbeiten, gilt das Gesetz.

02

Informationspflichten

Wer Personendaten beschafft, muss die betroffenen Personen transparent darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

03

Datenminimierung & Zweckbindung

Sie dürfen nur die Daten bearbeiten, die Sie wirklich brauchen, und nur für den Zweck, für den Sie sie erhoben haben. Nicht mehr, nicht anders.

04

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene haben Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Ihre Prozesse müssen diese Anfragen zuverlässig beantworten können.

05

Datenschutz-Folgeabschätzung

Bei Bearbeitungen mit hohem Risiko für die Persönlichkeit verlangt das Gesetz eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA), bevor es losgeht.

06

Technische & organisatorische Massnahmen

Angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM) schützen die Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff. Genau hier setzen wir an.

07

Sichere Löschung

Daten, die nicht mehr benötigt werden, gehören zuverlässig gelöscht, so, dass sie sich nicht wiederherstellen lassen.

08

Mögliche Bussen

Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu CHF 250'000, die sich gegen verantwortliche Personen richten, nicht nur gegen das Unternehmen.

Unser Beitrag

So unterstützt netpart

Wir sind Ihr Umsetzungspartner, nicht Ihre Rechtsabteilung. Wir sorgen dafür, dass die Anforderungen des Datenschutzgesetzes in Ihrer IT technisch und organisatorisch sauber verankert sind.

Analyse Ihrer Ausgangslage

Wir erfassen Ihre aktuelle Sicherheits- und Datenschutzlage und zeigen Ihnen konkret, wo Handlungsbedarf besteht.

Massgeschneidertes Sicherheitskonzept

Kein Standardpaket: Wir entwickeln ein Konzept, das zu Ihrer Grösse, Ihrer Branche und Ihren Daten passt.

Technische Umsetzung

Firewalls, Verschlüsselung, Antivirus und Endpoint-Schutz, sauber eingerichtet und aufeinander abgestimmt.

Schulung & Sensibilisierung

Wir machen Ihre Mitarbeitenden zur ersten Verteidigungslinie, praxisnah und ohne erhobenen Zeigefinger.

Monitoring & Wartung

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt. Wir halten Ihre Massnahmen aktuell und überwachen sie im Betrieb.

Hinweis: Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung zum revidierten Datenschutzgesetz und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche rechtliche Beurteilung Ihrer Situation ziehen Sie bitte eine Fachperson bei. Wir kümmern uns um die technische und organisatorische Umsetzung.

Wo stehen Sie beim Datenschutz?

Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an und zeigen Ihnen ehrlich und verständlich, welche Massnahmen wirklich zählen.

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